Das Wichtigste in Kürze:*
» Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten – bis zu 6.250 Euro bei umfassenden Umbauten, bei Einzelmaßnahmen maximal 5.000 Euro
» Unabhängig vom Alter
» Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und/oder sich vor Einbruch schützen wollen
» Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Was wird gefördert?*
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen für Wohneigentum, mit denen Barrieren reduziert werden können und der Wohnkomfort erhöht werden kann.
Dazu gehören (Auszug):*
» Wege zum Gebäude und Wohnumfeldmaßnahmen
» Badumbau
» Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
Wen fördert die KfW?*
Personen, unabhängig vom Alter, wenn sie ...
» Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder Eigentümer einer Wohnung,
» Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
» eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
» Mieter (Empfehlung: Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter)
sind.
* Alle Angaben ohne Gewähr.